Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Ortsgemeinde Weidenthal ist bemüht, die Webseite www.weidenthal.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP).

Diese Erklärung wurde am 16.11.2025 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV-RP
Die Webseite weidenthal.de ist teilweise mit den Anforderungen der BITV vereinbar. Einige Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte
Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant.

  • PDF-Dokumente sind gegebenenfalls nicht barrierefrei
  • Nicht alle Links, Grafiken und Bilder enthalten Alternativtexte
  • Nicht alle Formularfelder sind mit zugehörigen Labels versehen
  • Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV-RP erfüllen
  • Audio- und Videoinhalte sind teilweise nicht barrierefrei
  • Kontakt

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit weiter zu verbessern und bestehende Hürden abzubauen.

Rückmeldung und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von esthal.de auffallen, können Sie jederzeit gerne per E-Mail an gemeinde-weidenthal@t-online.de mit uns in Verbindung treten.

Durchsetzungsstelle
Sollten Sie nach Ihrer Anfrage der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von esthal.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen wenden:

Ellen Kubica
Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

Telefon: 06131 16 5342
Telefax: 06131 16 17 5342
E-Mail: durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de
Internet: www.lb.rlp.de